Zollrecht/ Zollstrafrecht

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Zoll- und Zollstrafrechts umfassen vorrangig die außergerichtliche und gerichtliche Betreuung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter.

1. Präventionsberatung

Zoll- und Zollstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:

  • Risikomanagement vor und während zollrechtlicher Außenprüfungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland

2. Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen

Der Verlauf und Ausgang eines Zollstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei:

  • Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
  • Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  • erlassenen Haftbefehlen

3. Verhandlungen mit Zollfahndungsämtern

Durch Verhandlungen mit den Zollfahndungsämtern kann das Zollstrafverfahren bereits frühzeitig positiv beeinflusst oder sogar entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind eine:

  • vorzeitige Verfahrenseinstellung
  • Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
  • positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren

4. Bundesweite Strafverteidigung durch

  • Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften
  • Prozessvertretung vor Strafgerichten

5. Betreuung in zollrechtlichen Konflikten resultierend aus Zollstrafverfahren

  • Begleitung von zollrechtlichen Außenprüfungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B. Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
  • Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof